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Die Natur ist unberechenbar

Sind Sie finanziell geschützt, wenn Naturgewalten wüten?

Jetzt Versicherungen prüfen und für den Ernstfall absichern

Flut in Deutschland: Das schlimmste Hochwasser seit 60 Jahren.

Schwere Unwetter sorgen im Westen Deutschlands für Chaos. Der Starkregen hinterlässt ein Bild der Verwüstung mit überschwemmten Straßen und eingestürzten Häusern. Zahlreiche Menschen haben ihr Zuhause verloren und mussten in Hotels oder Notunterkünften übernachten.

Dieses schlimme Ereignis verdeutlicht, wie wichtig eine Elementarversicherung ist. Denn nur mit dieser zusätzlichen Absicherung sind Mieter und Eigentümer vor den Folgen von Naturkatastrophen geschützt.

Wer kommt für welche Schäden auf? Ein Überblick:

  • Schäden an Haus, Keller oder Hausrat werden von der Wohngebäudeversicherung, der Elementarversicherung und der Hausratversicherung gedeckt.
  • Für Unwetterschäden am Auto kommt die Kaskoversicherung auf.
  • Bei Verletzungen hilft Ihnen die Kranken- und Haftpflichtversicherung  

 

Elementarversicherung

Lediglich 40 Prozent der Gebäude in Deutschland sind Stand heute gegen Elementarschäden versichert. Das könnte daran liegen, dass der Begriff „Elementarschaden“ in vielen Ohren nach verheerenden Naturkatastrophen klingt und viele Hausbesitzer oder Mieter denken, dass sie bereits über ihre Wohngebäudeversicherung ausreichend geschützt sind.

Heftige Unwetter mit Starkregen sorgen schnell für Überschwemmungen und überfordern die Kanalisation – Wasser kann ungehindert in den Keller bzw. in das Haus eindringen. Hier reicht die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung nicht aus. Nur eine zusätzliche Elementarversicherung schützt vor hohen Kosten durch Überflutungsschäden.
Neben Schäden durch Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, zahlt die Elementarversicherung bei Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Ist mein Haus überhaupt versicherbar?

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass viele Häuser gar nicht oder nur sehr schwer gegen Elementarschäden versichert werden können. Doch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist nur bei jedem 100. Haus ein Versicherungsschutz unmöglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll – 99 Prozent der Häuser sind jedoch problemlos versicherbar.

Es stimmt allerdings, dass diese Quote noch vor einigen Jahren niedriger lag. Doch durch eine verbesserte Risikoanalyse, einen in den vergangenen Jahren ausgebauten Hochwasserschutz sowie durch Präventionsmaßnahmen an den Gebäuden selbst können mittlerweile auch Häuser versichert werden, die bis dahin keinen Versicherungsschutz bekamen. Auch Vorschäden führen nicht mehr automatisch zu einem Ausschluss.

Allerdings muss man beachten: Eine Elementarversicherung gilt in der Regel nur für ständig bewohnte Gebäude. Für ein längere Zeit unbewohntes Ferienhaus zahlt die Versicherung im Schadensfall meistens nicht.

Für Mieter und Eigentümer wichtig

Doch für wen ist eine Elementarversicherung eigentlich sinnvoll – nur für Eigentümer eines Hauses oder auch für Mieter?

Grundsätzlich gilt: für beide.

Wenn Sie als Eigenheimbesitzer eine Elementarversicherung abgeschlossen haben, werden notwendige Reparaturen im und am Haus, eine Trockenlegung oder Sanierung des Gebäudes erstattet. Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich, zahlt die Versicherung sogar den Abriss des alten und den Neubau eines gleichwertigen Hauses.

Doch auch wenn Sie Mieter sind, sollten Sie sich Gedanken machen. Im Falle eines Elementarschadens wird eben meistens nicht nur das Gebäude, sondern auch der Hausrat mit allen Möbeln und Gegenständen beschädigt oder zerstört. Zum Beispiel durch einen überfluteten Keller, durch einen Erdrutsch oder bei einem Erdbeben.

In diesem Fall muss auch der Besitzer des Hausrats – ganz gleich ob man in seiner eigenen Immobilie lebt oder bloß Mieter ist – den Hausrat extra gegen Elementarschäden versichert haben. Die normale Hausratversicherung reicht hier nicht aus! Auch die Versicherung des Hauseigentümers haftet in einem solchen Fall nicht.

Aus diesem Grund gilt: Jeder, der eine Hausratversicherung hat, sollte sich zumindest auch einmal mit möglichen Elementarschäden auseinandergesetzt haben.

Schäden an Haus oder Wohnung – Wohngebäudeversicherung

Ein Baum stürzt auf das Haus und zerstört Teile des Daches. Gleichzeitig dringt beim Nachbar Wasser aufgrund überfluteter Straßen in den Keller des Gebäude ein. Ein Albtraum für Hausbesitzer. Wurde eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, übernimmt diese den Schaden. Die Versicherung gegen Sturmschäden sollte unbedingt explizit in die Gebäudeversicherung miteinbezogen sein. Jedoch greift sie erst ab Windstärke 8. Das kommt einer Geschwindigkeit zwischen 62 und 74 km/h gleich.

Für im Bau befindliche Gebäude ist eine zusätzliche Bauleistungs- und Bauwesenversicherung nötig, sofern dies nicht bereits über eine Rohbauversicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist.

Schäden an Kleidung und Gegenständen – Hausratversicherung

Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung können der Hausratversicherung gemeldet werden. Ein Beispiel: Ein Fenster zerbricht und durch Wind und Regen wird ein teurer Designertisch unbrauchbar. Die Hausratversicherung trägt die Kosten für den Tisch, nicht aber für das Fenster. Bei Sturmschäden tritt hier die Wohngebäudeversicherung für die zerbrochene Scheibe ein.

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